Presseinformation
12. Juli 2021
Ruheoasen und Horte der biologischen Vielfalt – Agrarumweltmi-
nisterium fördert Kleingartenwesen mit neuer Richtlinie
Potsdam – Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Begrünung der Städte und
Gemeinden und tragen damit aktiv zum Klima-, Umwelt- und Artenschutz bei. Sie ver-
bessern die Lebensqualität der Menschen und bieten zugleich Lebensräume für di-
verse Tier- und Pflanzenarten. Das Brandenburger Umweltministerium unterstützt die
Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ab sofort über eine neue Richtlinie.
Agrar-Umweltstaatssekretärin Silvia Bender: „Im Hinblick auf die sozialen und ökologischen
Funktionen von Kleingärten hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag der aktuellen
Legislaturperiode das Ziel gesetzt, das Kleingartenwesen im Land Brandenburg zu stärken.
Kleingärten sind Horte der biologischen Vielfalt, denn Hecken und Obstbäume bieten Nah-
rung und Schutz für zahlreiche Kleintiere, Insekten und Vögel. Gleichzeitig fungieren die Gar-
tenparzellen als Ruheoasen und für Bürgerinnen und Bürger, ganz besonders in den Städ-
ten.“
Mit der „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes
Brandenburgs über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens
im Land Brandenburg“ werden Vorhaben der örtlichen und regionalen Kleingartenvereine in
Brandenburg unterstützt.
Mit der Richtlinie werden künftig Renaturierungsmaßnahmen förderfähig. Darunter fallen bei-
spielsweise der Rückbau von Anlagen auf nicht genutzten Kleingartenparzellen, die Erstel-
lung von Rückbaukonzeptionen sowie die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Bau-
stoffen. Auch Neu- und Umbaumaßnahmen selbst genutzter Vereinsheime, einschließlich der
Abwasserentsorgung, sowie die Instandhaltung oder Modernisierung von Elektro- und Was-
serversorgungsanlagen können über die Richtlinie gefördert werden.
Zudem unterstützt die Förderrichtlinie projektbezogene Maßnahmen wie Fortbildungen, Kon-
ferenzen, Ausstellungen und Publikationen, die unter anderem der Nachwuchsgewinnung
und der Aufklärung über eine umweltschonende Gartennutzung dienen. Die Erneuerung von
Wegen, Kinderspielplätzen und Erholungsflächen wird inklusive Begleitpflanzungen geför-
dert, sodass die Nutzerinnen und Nutzer der Kleingartenanlage davon profitieren und zugleich
ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet wird.
Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Anträge von Kleingartenvereinen
können ab sofort schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an Mi-
chael.Mey@LELF.Brandenburg.de gestellt werden. Informationen zur Antragstellung findet
man unter dem Link:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Pressesprecherin: Frauke Zelt
Telefon: 0331/ 866 70 11
Mobil: 0172/ 325 20 13
Fax: 0331/ 866 70 18
pressestelle@mluk.brandenburg.de
www.agrar-umwelt.brandenburg.de
zur Erleichterung eines Fördermittelantrags sind im Anhang eingefügt:
1. Antragsformular ( muss zwingend verwendet werden)
2. Muster ausgefüllter Antrag
3. Muster Anschreiben zum Antrag
4. Muster Kosten- und Finanzierungsplan
5. für welche Projekte können Anträge gestellt werden
6. welche Unterlagen sind zum Antrag erforderlich.
7. Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesen im Land Brandenburg
Wenn Anträge gestellt werden müssen folgende Dinge beachtet werden:
1. Anträge an den Landesverband schicken, nicht ans Ministerium!
2. nur vollständige Anträge einreichen
3. nie vor Bewilligung des Antrages mit der Maßnahme beginnen
4. pro Verein/ Kreis,-Regional,-Bezirksverband werden maximal 30.000,00 € im Jahr bewilligt
5. wer den Eigenanteil nicht selbst aufbringen kann, kann sich diesen vom Landesverband kreditieren lassen
Wer schon Anträge eingereicht hat, muss diese nach den entsprechenden Vorlagen neu einreichen.