Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V.
Antrag Fördermittel

Presseinformation 

12. Juli 2021 


Ruheoasen und Horte der biologischen Vielfalt  Agrarumweltmi-

nisterium fördert Kleingartenwesen mit neuer Richtlinie 

 

Potsdam  Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Begrünung der Städte und 

Gemeinden und tragen damit aktiv zum Klima-, Umwelt- und Artenschutz bei. Sie ver-

bessern  die  Lebensqualität  der  Menschen  und  bieten  zugleich  Lebensräume  für  di-

verse Tier- und PflanzenartenDas Brandenburger Umweltministerium unterstützt die 

Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ab sofort über eine neue Richtlinie. 

 

Agrar-Umweltstaatssekretärin Silvia Bender: „Im Hinblick auf die sozialen und ökologischen 

Funktionen von Kleingärten hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag der aktuellen 

Legislaturperiode das Ziel gesetzt, das Kleingartenwesen im Land Brandenburg zu stärken. 

Kleingärten sind Horte der biologischen Vielfalt, denn Hecken und Obstbäume bieten  Nah-

rung und Schutz für zahlreiche Kleintiere, Insekten und Vögel. Gleichzeitig fungieren die Gar-

tenparzellen als Ruheoasen und für Bürgerinnen und Bürger, ganz besonders in den Städ-

ten.   

 

Mit der „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes 

Brandenburgs über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens 

im Land Brandenburg“ werden Vorhaben der örtlichen und regionalen Kleingartenvereine in 

Brandenburg unterstützt 

 

Mit der Richtlinie werden künftig Renaturierungsmaßnahmen förderfähig. Darunter fallen bei-

spielsweise der Rückbau von Anlagen auf nicht genutzten Kleingartenparzellen, die Erstel-

lung von Rückbaukonzeptionen sowie die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Bau-

stoffen. Auch Neu- und Umbaumaßnahmen selbst genutzter Vereinsheime, einschließlich der 

Abwasserentsorgung, sowie die Instandhaltung oder Modernisierung von Elektro- und Was-

serversorgungsanlagen können über die Richtlinie gefördert werden. 

  

Zudem unterstützt die Förderrichtlinie projektbezogene Maßnahmen wie Fortbildungen, Kon-

ferenzen,  Ausstellungen  und  Publikationen,  die  unter  anderem  der  Nachwuchsgewinnung 

und der Aufklärung über eine umweltschonende Gartennutzung dienen. Die Erneuerung von 

Wegen,  Kinderspielplätzen  und  Erholungsflächen  wird  inklusive  Begleitpflanzungen  geför-

dert, sodass die Nutzerinnen und Nutzer der Kleingartenanlage davon profitieren und zugleich 

ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet wird. 

 

Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Anträge von Kleingartenvereinen  

können ab sofort schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an Mi-

chael.Mey@LELF.Brandenburg.de  gestellt  werden.  Informationen  zur  Antragstellung  findet 

man unter dem Link:  

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 

14467 Potsdam 

 

PressesprecherinFrauke Zelt 

Telefon:  0331/ 866 70 11 

Mobil: 0172/ 325 20 13 

Fax:  0331/ 866 70 18 

pressestelle@mluk.brandenburg.de  

 

https://mluk.brandenburg.de 

www.agrar-umwelt.brandenburg.de 

 

zur Erleichterung eines Fördermittelantrags sind im Anhang eingefügt:

  

1. Antragsformular ( muss zwingend verwendet werden)

2. Muster ausgefüllter Antrag

3. Muster Anschreiben zum Antrag

4. Muster Kosten- und Finanzierungsplan

5. für welche Projekte können Anträge gestellt werden

6. welche Unterlagen sind zum Antrag erforderlich.

7. Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesen im Land Brandenburg

  

Wenn Anträge gestellt werden müssen folgende Dinge beachtet werden:

 

1. Anträge an den Landesverband schicken, nicht ans Ministerium!

2. nur vollständige Anträge einreichen

3. nie vor Bewilligung des Antrages mit der Maßnahme beginnen

4. pro Verein/ Kreis,-Regional,-Bezirksverband werden maximal 30.000,00 € im Jahr bewilligt

5. wer den Eigenanteil nicht selbst aufbringen kann, kann sich diesen vom Landesverband kreditieren lassen

  

Wer schon Anträge eingereicht hat, muss diese nach den entsprechenden Vorlagen neu einreichen.