Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V.
Informationen für Neupächter


„Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er erfordert das, 

was in unserer Gesellschaft am kostbarsten ist, Zeit, Zuwendung und Raum“

                                                                                                               – Dieter Kienast –




Als Kleingärtner sind Sie nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner. 

Kleingartenanlagen zählen zum öffentlichen Grün und haben gemeinschaftliche Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Spielplätze. 

Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.


Für eine gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft ergeben sich Rechte und Pflichten, die in der Gartenordnung und der Vereinssatzung festgeschrieben sind.


Der Kleingärtner ist verpflichtet, alle sich aus dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. 

Der Kleingärtner sollte die Mitgliedschaft im Verein wahrnehmen und an den Versammlungen teilnehmen. 

Vom Kleingärtner wird erwartet, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen (Pacht, Beitrag usw.) pünktlich nachkommt und sich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligt.


Kleingärtner sollen gute Nachbarschaft pflegen, den Kleingarten naturnah nutzen und sich umweltgerecht verhalten.