Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V.

Sehr geehrte Vereinsvorstände,


der Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e. V. (KVU) hat gemeinsam mit der im Rahmen der Mitgliederversammlung am 12.04.2025 gebildeten Rückbaukommission einen Verfahrensablauf erarbeitet und abgestimmt, mit dem der Rückbau von leerstehenden Gartenparzellen erfolgen kann. Der KVU stellt ein jährliches finanzielles Budget für den Rückbau von leerstehenden Parzellen in den Kleingartenvereinen zur Verfügung. Die Entscheidung darüber, welche Gartenparzellen zurückgebaut werden dürfen, trifft die Rückbaukommission. Die Kostenfreigabe erfolgt dann vom KVU.


Die Rückbaukommission besteht aus:

Manja Strebing,                   Verein „Erlengrund“ e. V.                          Angermünde

Ricarda Pagel                       Verein „Sommerfreude e.V.                      Angermünde

Frank Klein                            Verein „Freundschaft“ e.V.                        Templin

Janine Korthals                   Verein „Am Schwarzen Weg“ e. V.          Schwedt/Oder

Steffi Albrecht                     Verein „Odertal“ e.V.                                  Schwedt/Oder

Andre Märzke-Franke        Verein „Sommerfreude“ e.V.                    Schwedt/Oder

Jessika Denzer                     Verein „Torfbruch“ e.V.                              Schwedt/Oder

Ingo Roye                              Verein „Urstromtal“ e.V.                             Schwedt/Oder

Ralf Lindner                          KVU                                                                  Schwedt/Oder


Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Der gesamte Verfahrensablauf wird von der Rückbaukommission begleitet und dokumentiert.
  • Vertreter der Rückbaukommission berichten auf der Mitgliederversammlung.
  • Parzellen auf kommunalen Flächen sind vom Rückbau ausgeschlossen.
  • Der Rückbau soll vorrangig in Eigenregie durch die betroffenen Kleingartenvereine durchgeführt werden.
  • Die Kleingartenvereine erhalten eine finanzielle Unterstützung (z. B. für die Miete von Geräten, für Container).


Verfahrensablauf

  • Jeder Kleingartenverein meldet an die Rückbaukommission über die Anlage 1 Daten zur Verpachtungssituation im Kleingartenverein.
  • Jeder Kleingartenverein legt der Rückbaukommission einen Lageplan des Kleingartenvereins vor.
    Aus dem Lageplan sollte u. a. klar erkennbar sein, welche Parzellen verpachtet sind und welche leer stehen. Ein Muster finden Sie in der Anlage 2.
  • Sollten bei Ihnen die Notwendigkeit für den Rückbau von Gartenparzellen bestehen, dann benötigen wir für jeden betroffenen Garten einen Erfassungsbogen (Anlage 3) und eine entsprechende Kostenplanung mit den geplanten Gesamtkosten über die Anlage 4.


Zu den Punkten 1 und 2 erwarten wir bis zum 30.01.2026 eine Rückmeldung aus jedem Kleingartenverein an nachfolgende Adresse. Zum Punkt 3 aus den betroffenen Kleingartenvereinen.


Rückbaukommission des

Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V.

Dammweg 3


16303 Schwedt/Oder


Anträge und Bilder können auch unter folgende E-Mail eingereicht werden:

Rueckbaukvu@mail.de


Nach Vorlage der Unterlagen – idealerweise aus allen Kleingartenvereinen – wird die Rückbaukommission anhand der eingereichten Unterlagen eine finale Entscheidung über den Rückbau von Gartenparzellen treffen. Der KVU wird den betroffenen Vereinen dann eine Kostenfreigabe erteilen.

                                                                                  

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rückbaukommission



Als Download befindet sich der Fragebogen bzw. Antrag auf Rückbau einer Kleingartenparzelle unter diesem Artikel.

Dokumente: