Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V.
Verfasst am 05.10.2018 um 17:51 Uhr

Aufruf an alle Templiner Gartenfreunde !!!!!

An alle Templiner Gartenfreunde !!!! 


Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Beschlussvorlage einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Templin vor. Darin wird vorgeschlagen, Gebäude mit einer Fläche über 23 m² für eine Zweitwohnungsbesteuerung heranzuziehen. 

Die Zweitwohnungssteuer soll für etwas erhoben werden, was durch das Bundeskleingartengesetz verboten ist - nämlich das Wohnen im Kleingarten. 

Andererseits stellt die Erhebung der Zweitwohnsteuer eine weitere, nicht unerhebliche finanzielle Belastung der Kleingärtner dar. 


Aufgrund dessen ruft der Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.V. alle Templiner Gartenfreunde auf, die Einwohnerfragestunde zu nutzen und die Verantwortlichen der Stadt Templin zu überzeugen, dass die Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Lauben eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung der Kleingärtner darstellt und die Störung des sozialen Friedens in der Stadt Templin nicht zu unterschätzen ist. 


Die Einwohnerfragestunde findet am 


Mittwoch, den 10.10.2018, um 17.00 Uhr im Rathaus, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin 


statt. 


Wir rufen alle Templiner Gartenfreunde zur Teilnahme auf. 


Eberhard Wolfart 

Vorsitzender