Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz stellt auch in diesem Jahr Fördermittel für das Kleingartenwesen bereit.
Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 250.000,00 € zur Verfügung. Die gleiche Fördersumme ist auch für das Jahr 2026 vorgesehen. Bitte beachten Sie: Die Fördermittel aus dem Jahr 2025 werden nicht in das Jahr 2026 übertragen. Es ist daher besonders wichtig, dass die Kleingartenvereine ihre Anträge zeitnah stellen, um die Chance auf eine Förderung nicht zu verpassen.
Alle notwendigen Antragsunterlagen sowie die entsprechenden Merkblätter finden Sie unter diesem Artikel.
bzw. unter dem nachfolgenden Link